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Organe

Geschäftsführendes Präsidium
Gesamtpräsidium
Satzung



Das Geschäftsführende Präsidium
Oktober 2008 - September 2009

Prof. Dr. Peter Wiedemann (2005*)
Präsident
Direktor der Univ.-Augenklinik
Liebigstr. 10-14
04103 Leipzig
Tel.: 0341 9721650
Fax: 0341 9721659
E-Mail: praesident@dog.org

   

Prof. Dr. Gerhard K. Lang (2007*)
Erster Vizepräsident
Direktor der Univ.-Augenklinik
Prittwitzstr. 43
89075 Ulm
Tel.: 0731 50059001
Fax: 0731 50027549
E-Mail: erstervizepraesident@dog.org

   

Prof.Dr. Frank G. Holz (2005*)
Zweiter Vizepräsident
Direktor der Univ.-Augenklinik
Ernst-Abbe-Str. 2
53127 Bonn
Tel.: 0228 28715647
Fax: 0228 28715603
E-Mail: zweitervizepraesident@dog.org

 
   

Prof. Dr. Anselm Kampik (2006*)
Generalsekretär
Direktor der Univ.-Augenklinik
Mathildenstr. 8
80336 München
Tel.: 089 51603800
Fax: 089 51604778
E-Mail: generalsekretaer@dog.org

   

Prof.Dr.Dr.h.c. Franz Grehn (2006*)
Schriftführer
Direktor der Univ.-Augenklinik
Josef-Schneider-Str. 11
97080 Würzburg
Tel.: 0931 20120601
Fax: 0931 20120245
E-Mail: schriftfuehrer@dog.org

   

Prof. Dr. Jochen Kammann (2008*)
Schatzmeister
Augenzentrum Unna
Ostring 35
59423 Unna
Tel.: 02303 22020
Fax: 02303 22021
E-Mail: schatzmeister@dog.org

 
 
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Das Gesamtpräsidium
Oktober 2008 - September 2009

In alphabetischer Folge

Prof. Dr. Bernd Bertram (2007*)
(Delegierter des BVA)
Augenarzt
Löhergraben 30, 52064 Aachen
Tel.: 0241 20236
Fax: 0241 20237
BerndBertram@t-online.de

Prof. Dr. Norbert Bornfeld (2008*)
(Delegierter der Retinologischen Gesellschaft)
Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Augenheilkunde
Universitätsklinikum Essen
Hufelandstr. 55, 45122 Essen
Tel.: 0201 7233568 + -69
Fax: 0201 7235748
bornfeld@uni-essen.de

Prof. Dr. Gernot I. W. Duncker (2005*)
Direktor der
Univ.-Augenklinik
Ernst-Grube-Str. 40, 06120 Halle/Saale
Tel.: 0345 5571878
Fax: 0345 5571848
gernot.duncker@medizin.uni-halle.de

Prof. Dr. Karl-Heinz Emmerich (2005*)
Direktor der Augenklinik
Klinikum Darmstadt
Heidelberger Landstr. 379, 64297 Darmstadt
Tel.: 06151 1074001
Fax: 06151 1074099
augenklinik@klinikum-darmstadt.de

Prof. Dr. Carl Erb (2006*)
(Vertreter der Sektion DOG-Glaukom)
Chefarzt der Schlosspark-Klinik
Abteilung für Augenheilkunde
Heubnerweg 2, 14059 Berlin
Tel.: 030 32641252
Fax: 030 32641257
carl.erb@schlosspark-klinik.de

Prof. Dr. Joachim Esser (2006*)
(Delegierter der Bielschowsky-Gesellschaft)
Univ.-Augenklinik
Hufelandstr. 55, 45122 Essen
Tel.: 0201 7232907
Fax: 0201 7232915
joachim.esser@uni-essen.de

Prof.Dr.Dr.h.c. Franz Grehn (2005*)
(Schriftführer)
Direktor der Univ.-Augenklinik
Josef-Schneider-Str. 11, 97080 Würzburg
Tel.: 0931 20120601
Fax: 0931 20120245
schriftfuehrer@dog.org

Prof. Dr. Rudolf Guthoff (2006*)
(Vertreter der Sektion DOG-SORC)
Direktor der Univ.-Augenklinik
Doberaner Str. 140, 18057 Rostock
Tel.: 0381 4948501
Fax: 0381 4948502
rudolf.guthoff@med.uni-rostock.de

Prof.Dr. Frank G. Holz (2005*)
(2. Vizepräsident)
Direktor der Univ.-Augenklinik
Ernst-Abbe-Str. 2, 53127 Bonn
Tel.: 0228 28715647
Fax: 0228 28715603
zweitervizepraesident@dog.org

Prof. Dr. Jochen Kammann (2008*)
(Schatzmeister)
Augenzentrum Unna
Ostring 35, 59423 Unna
Tel.: 02303 22020
Fax: 02303 22021
schatzmeister@dog.org

Prof. Dr. Anselm Kampik (2006*)
(Generalsekretär)
Direktor der Univ.-Augenklinik
Mathildenstr. 8, 80336 München
Tel.: 089 51603800
Fax: 089 51604778
generalsekretaer@dog.org

Prof. Dr. Volker Klauß (2006*)
(Delegierter der Sektion DOG-Internationale Ophthalmologie)
Univ.-Augenklinik
Mathildenstr. 8, 80336 München
Tel.: 089 51603824
Fax: 089 51604942
Volker.Klauss@med.uni-muenchen.de

Prof.Dr.med. Thomas Kohnen (2008*)
(Delegierter der DGII)
Univ.-Augenklinik
Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt
Tel.: 069 63013945
Fax: 069 63013893
kohnen@em.uni-frankfurt.de

Prof. Dr. Gerhard K. Lang (2007*)
(Erster Vizepräsident)
Direktor der Univ.-Augenklinik
Prittwitzstr. 43, 89075 Ulm
Tel.: 0731 50059001
Fax: 0731 50027549
vizepraesident@dog.org

Prof. Dr. Gabriele E. Lang (2007*)
Univ.-Augenklinik
Prittwitzstr. 43, 89075 Ulm
Tel.: 0731 50059003
Fax: 0731 50059002
gabriele.lang@uniklinik-ulm.de

Priv.-Doz. Dr. Klaus-Dieter Lemmen (2007*)
Chefarzt der Augenabt.
St.Martinus-Krankenhaus
Völklinger Str. 10, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 9171700
Fax: 0211 395890
k.lemmen@martinus-duesseldorf.de

Prof.Dr. Karin U. Löffler (2005*)
Univ.-Augenklinik
Ernst-Abbestr. 2, 53127 Bonn
Tel.: 0228 2875620
Fax: 0228 28714817
karinloeffler@uni-bonn.de

Prof. Dr. Daniel Pauleikhoff (2005*)
Augenarzt
Hohenzollernring 74, 48145 Münster
Tel.: 0251 933080
dapauleikhoff@muenster.de

Prof. Dr. Norbert Pfeiffer (2008*)
(Delegierter des BVA)
Direktor der Univ.-Augenklinik
Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz
Tel.: 06131 177085
Fax: 06131 176620
pfeiffer@augen.klinik.uni-mainz.de

Prof. Dr. Thomas Reinhard (2007*)
Direktor der Univ.-Augenklinik
Killianstr. 5, 79106 Freiburg
Tel.: 0761 2704005
Fax: 0761 2704063
reinhard@aug.ukl.uni-freiburg.de

Prof. Dr. Jens M. Rohrbach (2006*)
(Vertreter der Sektion DOG-Ophthalmopathologie)
Univ.-Augenklinik
Ophthalmopatholog. Labor
Schleichstr. 12-16, 72076 Tübingen
Tel.: 07071 2984761
Fax: 07071 294762
martin.rohrbach@med.uni-tuebingen.de

Prof.Dr. Klaus Rüther (2006*)
(Vertreter der Sektion DOG-Neuro-Ophthalmologie)
Univ.-Augenklinik
Charité Camp.Virchow-Kl.
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Tel.: 030 450554173
Fax: 030 450554904
klaus.ruether@charite.de

Prof. Dr. Berthold Seitz (2006*)
(Vertreter der Sektion DOG-Kornea)
Universitätsklinikum des Saarlandes
Direktor der Klinik für Augenheilkunde
Kirrberger Str. 1, 66421 Homburg/Saar
Tel.: 06841 1622388
Fax: 06841 1622400
berthold.seitz@uks.eu

Prof. Dr. Peter Wiedemann (2008*)
(Präsident)
Direktor der Univ.-Augenklinik
Liebigstr. 10-14, 04103 Leipzig
Tel.: 0341 9721650
Fax: 0341 9721659
praesident@dog.org

Dr. Elmar Wille (2005*)
Augenarzt
Mariendorfer Damm 73, 12109 Berlin
Tel.: 030 7059700
Fax: 030 7059709
elmar@wille-berlin.de

Prof. Dr. Manfred Zierhut (2006*)
(Vertreter der Sektion DOG-Uveitis)
Univ.-Augenklinik
Schleichstr. 12-16, 72076 Tübingen
Tel.: 07071 2984009
Fax: 07071 294762
manfred.zierhut@med.uni-tuebingen.de

* Jahr der Wahl

 
         
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Satzung der DOG

Nachfolgende Satzung wurde durch der Mitgliederversammlung am 22.03.2006 beschlossen und am 18.05.2006 beim Registergericht Heidelberg eingetragen.

Paragraph 1: Name, Sitz und Geschäftsjahr
Paragraph 2: Zweck, Zweckverwirklichung und Gemeinnützigkeit
Paragraph 3: Mitgliedschaft
Paragraph 4: Beitrag
Paragraph 5: Organe der Gesellschaft
Paragraph 6: Mitgliederversammlung
Paragraph 7: Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Paragraph 8: Vorstand
Paragraph 9: Geschäftsführendes Präsidium
Paragraph 10: Gesamtpräsidium
Pragraph 11: Beschlüsse der Präsidien
Paragraph 12: Amtsdauer
Paragraph 13: Sektionen
Pragraph 14: Auflösung und Vermögensanfall
Paragraph 15:

Klarstellung, Inkrafttreten und Übergangsregelung


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[PDF]

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG).

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Heidelberg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
Heidelberg unter VR 105 eingetragen. Zur Führung der laufenden Geschäfte unterhält die
Gesellschaft eine Geschäftsstelle, die auch an einem vom statutarisch festgelegten
Rechtssitz abweichenden Ort unterhalten werden kann.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck, Zweckverwirklichung und Gemeinnützigkeit

1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Ophthalmologie. Die Gesellschaft ist die
sachverständige Vertretung der wissenschaftlichen Augenheilkunde.

2. Der Zweck der Gesellschaft wird durch die Förderung der wissenschaftlichen
ophthalmologischen Forschung sowie die Verbreitung wissenschaftlicher
ophthalmologischer Erkenntnisse verwirklicht. Dazu hält die Gesellschaft insbesondere einen
wissenschaftlichen DOG-Kongress sowie Symposien und Fortbildungsveranstaltungen ab und
veranlasst die Herausgabe von wissenschaftlichen Zeitschriften und anderen Publikationen

3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.


§ 3 Mitgliedschaft

1. Die Gesellschaft hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.

2. Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer sich in der Ophthalmologie durch Ausbildung
zum Augenarzt, durch wissenschaftliche Ausrichtung auf dem Gebiet der Ophthalmologie
oder durch Tätigkeiten, die letzterer gleichzusetzen sind, qualifiziert.

3. Wer Mitglied der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft werden will, wendet sich
unter Benennung von zwei Bürgen, die Mitglieder der Gesellschaft sind, über die
Geschäftsstelle an das Geschäftsführende Präsidium. Dieses entscheidet über die
Aufnahme durch Beschluss. Das Präsidium ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe
bekannt zu geben.

4. Der Austritt kann nur zum Jahresende durch eine schriftliche Erklärung erfolgen, die bis 30.
September der Geschäftsstelle zugegangen sein muss. Als ausgeschieden gilt auch, wer
zwei Jahre seinen Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet und trotz schriftlicher Abmahnung die
ausstehenden Beiträge nicht innerhalb von drei Monaten bezahlt hat.

5. Ein Mitglied kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn es gegen die
Interessen oder das Ansehen der Gesellschaft verstößt. Der Ausschluss erfolgt auf Antrag
des Gesamtpräsidiums durch einen mit Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder
gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung, nachdem dem Auszuschließenden vorher
Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Äußerung gegeben wurde.

6. Die Gesellschaft ernennt Ehrenmitglieder. Die Wahl erfolgt durch das Gesamtpräsidium
schriftlich; sie bedarf einer Vierfünftel-Mehrheit der Mitglieder des Gesamtpräsidiums.
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder,
sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.

§ 4 Beitrag

Jedes Mitglied zahlt für jedes Kalenderjahr einen Beitrag, dessen Höhe durch die
Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

§ 5 Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft sind:

1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand,
3. das Geschäftsführende Präsidium,
4. das Gesamtpräsidium.


§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten unter Angabe der Tagesordnung und
unter Nennung der Kandidaten für die anstehenden Wahlen spätestens 4 Wochen vor dem
Sitzungstermin schriftlich einberufen.

2. Eine Mitgliederversammlung soll jährlich mindestens einmal stattfinden. Ihr obliegt
insbesondere:
a. die Wahl der Mitglieder des Gesamtpräsidiums und des Geschäftsführenden Präsidiums,
b. die Wahl von zwei Rechnungsprüfern und zwei Stellvertretern, die nicht Mitglieder des
Gesamtpräsidiums sein dürfen,
c. die Beschlussfassung über den vom Geschäftsführenden Präsidium genehmigten
Haushaltsplan,
d. die Festsetzung des Jahresmitgliedsbeitrages,
e. die Genehmigung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Vorstandes und des
Geschäftsführenden Präsidiums,
f. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Satzung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
g. die Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft.

3. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem Präsidenten und
dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.


§ 7 Beschlüsse der Mitgliederversammlung

1. Stimmberechtigt sind alle in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder. Bei
Abstimmungen und Wahlen zählen ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen nicht mit. Bei
gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, das der Vorsitzende der Versammlung zieht.

2. Wahlen erfolgen durch schriftliche geheime Abstimmung. Es können nur Mitglieder der DOG
gewählt werden. Für die Wahl zum Gesamtpräsidium gem. § 10 Abs. 2 a und b sowie für die Wahl der Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter schlägt das Gesamtpräsidium der Mitgliederversammlung für jede zur Wahl stehende Position einen Kandidaten vor. Jedes
erschienene Mitglied kann weitere Kandidaten vorschlagen, sofern nachgewiesen wird, dass
diese ihr Einverständnis erklärt haben. Als Erster Vizepräsident kann nur ein Mitglied des
Gesamtpräsidiums vorgeschlagen werden.
Für die Wahlen zum Gesamtpräsidium gem. § 10 Abs. 2c schlagen die Deutschsprachige
Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation und refraktive Chirurgie, die Retinologische
Gesellschaft und die Bielschowsky-Gesellschaft jeweils einen gewählten Kandidaten vor.
Für die Wahlen zum Gesamtpräsidium gem. § 10 Abs. 2d können die Sektionen jeweils
einen gewählten Kandidaten vorschlagen.
Kandidaten nach § 10 Abs. 2e werden vom Berufsverband der Augenärzte Deutschlands
e.V. vorgeschlagen.
Gewählt ist der Kandidat, auf den die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entfällt.
Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so entscheidet eine Stichwahl
zwischen den beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

3. Sonstige Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
gefasst.

4. Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
erforderlich. Anträge auf Satzungsänderung sind sechs Monate vor der
Mitgliederversammlung bei dem Schriftführer mit Begründung einzureichen. In der Einladung
zur Mitgliederversammlung ist die beantragte Satzungsänderung im Wortlaut anzukündigen.


§ 8 Vorstand

Vorstand im Sinne des Gesetzes sind der Präsident und die Vizepräsidenten, von denen jeder
befugt ist, die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein zu vertreten.


§ 9 Geschäftsführendes Präsidium

1. Das Geschäftsführende Präsidium führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft, es stellt
den vorläufigen Haushaltsplan auf und informiert das Gesamtpräsidium über seine Arbeit
sowie über Fragen, die aus seiner Sicht der Beratung und Beschlussfassung des
Gesamtpräsidiums bedürfen. Zur Erledigung dieser Aufgaben kann das geschäftsführende
Präsidium einen ihm verantwortlichen Geschäftsführer als Leiter der Geschäftsstelle sowie
weiteres Personal anstellen. Den Umfang der Vertretungsmacht in dem ihm zugewiesenen
Geschäftskreis regelt der Anstellungsvertrag.

2. Das Geschäftsführende Präsidium besteht aus:
a. dem Präsidenten,
b. dem Ersten und Zweiten Vizepräsidenten,
c. dem Generalsekretär,
d. dem Schriftführer,
e. dem Schatzmeister.

3. Der Präsident, bei seiner Verhinderung einer der Vizepräsidenten, beruft die
Mitgliederversammlung und die Sitzungen der Präsidien unter Mitteilung der Tagesordnung
ein und führt den Vorsitz. Der Präsident sitzt der Gesellschaft vor. Er leitet den
wissenschaftlichen DOG-Kongress der Gesellschaft, soweit nicht im Einzelfall das
Gesamtpräsidium einen Kongress Präsidenten bestellt hat.

4. Der Erste Vizepräsident wird nach seiner Amtszeit Präsident der Gesellschaft. Der Präsident wird nach seiner Amtszeit Zweiter Vizepräsident und unterstützt den Präsidenten bei der Vorbereitung und Durchführung des wissenschaftlichen DOG-Kongresses.

5. Der Generalsekretär hat die Aufgabe, die Kontinuität der Arbeit der Gesellschaft in
Grundsatzfragen zu wahren. Ihm obliegt federführend die Pflege der Kontakte zu anderen
Verbänden und Gesellschaften, den Kammern und der öffentlichen Verwaltung. Dem
Generalsekretär ist ferner die Geschäftsstelle unterstellt.

6. Der Schriftführer führt die Sitzungsprotokolle und betreut die Publikationsorgane der
Gesellschaft. Er koordiniert die Arbeit der Sektionen, der Kommissionen und der
Arbeitsgruppen sowie deren Publikationen.

7. Der Schatzmeister verwaltet unter Beachtung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen
Vorschriften sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Präsidien das
Gesamtvermögen der Gesellschaft. Er ist verpflichtet, über die Finanzlage in jeder
Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten und dem Geschäftsführenden Präsidium
jederzeit Auskunft zu erteilen. Zur Erledigung der zu seinem Aufgabenbereich gehörenden
Buchführung sowie zur Erstellung des Jahresabschlusses kann sich der Schatzmeister mit
Zustimmung des Vorstandes der Hilfe eines Angehörigen der steuer- und
wirtschaftsberatenden Berufe bedienen.


§ 10 Gesamtpräsidium

1. Das Gesamtpräsidium ist das beschlussfassende Organ der Gesellschaft für alle
Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht anderen Organen vorbehalten sind. Ihm obliegt
die Stellungnahme zu wissenschaftlichen und fachpolitischen Fragen von grundsätzlicher
Bedeutung. Das Gesamtpräsidium richtet den wissenschaftlichen DOG-Kongress aus.

2. Das Gesamtpräsidium besteht aus:

  1. dem Präsidenten, dem Ersten und Zweiten Vizepräsidenten, die zugleich einer der unter b – e aufgeführten Gruppen angehören müssen, sowie dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Generalsekretär,
  2. – 5 Hochschullehrern, die augenärztliche Leiter von Kliniken oder selbständigen Abteilungen an Universitäten oder Hochschulen sind, – 2 habilitierten ophthalmologischen Hochschullehrern, die nicht zur ersten Gruppe gehören,
    – 2 hauptamtlich tätigen ophthalmologischen Chefärzten, die nicht zur ersten Gruppe
    gehören,
    – 2 in freier Praxis niedergelassenen Augenärzten,
  3. jeweils einem Mitglied der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-
    Implantation und refraktive Chirurgie, der Retinologischen Gesellschaft und der
    Bielschowsky-Gesellschaft,
  4. jeweils einem Mitglied der Sektionen gem. §13 Abs. 1,
  5. 2 Mitgliedern des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V.

§ 11 Beschlüsse der Präsidien

1. Die Präsidien fassen ihre Beschlüsse durch mündliche oder auf Antrag schriftliche
Abstimmung in einer vom Präsidenten unter Angabe der Tagesordnung einzuberufenden
Sitzung oder durch schriftliche Abstimmung mittels eines bei allen Mitgliedern des
Geschäftsführenden Präsidiums bzw. des Gesamtpräsidiums umlaufenden Anschreibens. In
beiden Fällen ist zur Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen notwendig und genügend. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht
mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

2. Über die Beschlüsse einer Sitzung wird ein vom Präsidenten und vom Schriftführer zu
unterzeichnendes Protokoll geführt.

§ 12 Amtsdauer

1. Die Amtsdauer der Mitglieder des Vorstands gem. § 8 beträgt jeweils 1 Jahr. Sie beginnt mit
der Wahl des Ersten Vizepräsidenten und endet mit der Wahl seines Nachfolgers.
Erfolgt die Wahl durch eine Mitgliederversammlung im Rahmen einer wissenschaftlichen
Jahrestagung, beginnt die Amtsdauer am Ende dieser Tagung und dauert bis zum Ende des
folgenden DOG-Kongresses, sofern in deren Rahmen eine Neuwahl erfolgt. Andernfalls gilt Satz

2. Die Amtsdauer der übrigen Mitglieder des Geschäftsführenden Präsidiums und der
Mitglieder des Gesamtpräsidiums sowie der Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter beträgt
4 Jahre. Sie beginnt mit ihrer Wahl und endet mit der Wahl eines Nachfolgers. Die
Amtsdauer der Mitglieder des Gesamtpräsidiums, die als Präsident oder als Vizepräsidenten
gewählt sind, endet frühestens mit dem Ende der Amtszeit als Zweiter Vizepräsident
.
3. Die Wiederwahl ist möglich.

§ 13 Sektionen

1. Das Gesamtpräsidium kann zur Unterstützung bei der Erfüllung der satzungsgemäßen
Aufgaben der Gesellschaft für Teilbereiche der Ophthalmologie Sektionen als rechtlich
unselbständige Unterorganisationen einrichten, ohne dass diese die DOG nach außen
vertreten. Die Auflösung einer Sektion ist dem Gesamtpräsidium vorbehalten.

2. Alle Mitglieder der DOG sind zur Mitarbeit in den Sektionen berechtigt.

3. Die Mitarbeiter der Sektionen wählen aus ihrer Mitte eine Sektionsleitung. Die
Sektionsleitung besteht wenigstens aus einem Sektionssprecher. Den Mitarbeitern steht es
frei, darüber hinaus bis zu zwei Stellvertreter zu bestimmen. Die Amtsdauer der
Sektionssprecher und ihrer Stellvertreter beträgt höchstens 4 Jahre. Die Wiederwahl ist
möglich.

4. Die Sektionsleitung koordiniert die Arbeit der Sektion, ist Ansprechpartner für die Gremien
der DOG und berichtet jährlich dem Gesamtpräsidium. Die Sektionsleitung führt eine Liste
der Mitarbeiter der Sektion, die den Mitgliedern der DOG offen zu legen ist.

§ 14 Auflösung und Vermögensanfall

1. Über die Auflösung der Gesellschaft kann nur eine Mitgliederversammlung, in der
mindestens ein Viertel der Mitglieder erschienen ist, mit einer Dreiviertel-Mehrheit
beschließen. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, hat innerhalb von vier Wochen eine
weitere Mitgliederversammlung stattzufinden, in der eine Dreiviertel-Mehrheit der
erschienenen Mitglieder die Auflösung beschließen kann.

2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Schriftführer und der
Schatzmeister gemeinsam die vertretungsberechtigten Liquidatoren.

3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes
fällt das Vermögen des Vereins an die medizinische Fakultät der Universität Heidelberg, die
es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 15 Klarstellung, Inkrafttreten und Übergangsregelung

1. Soweit in dieser Satzung von Präsident, Generalsekretär, Schriftführer etc. gesprochen wird,
steht die Formulierung auch für Präsidentin, Generalsekretärin, Schriftführerin etc.

2. Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 22. März 2006
beschlossen. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

3. § 12 Abs. 3 gilt auch für Personen, die bereits vor Inkrafttreten der Satzungsneufassung
Amtsinhaber waren.


Der Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
Düsseldorf, den 22.3.2006

Prof. Dr. Norbert Pfeiffer
Präsident

Prof. Dr. Gernot Duncker
Vizepräsident