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DOG Stellungnahmen

Stellungnahme der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V.
zur Orthokeratologie
Bei der Orthokeratologie werden speziell angepasste, harte Kontaktlinsen während
des Schlafs getragen, die bei mäßig ausgeprägter Kurzsichtigkeit die
Hornhautwölbung so abflachen, dass nach einigen Tagen bis Wochen auch ohne
Korrektion eine gute Sehschärfe erreicht werden kann.
Von der Kraftfahreignung kann ausgegangen werden, wenn Träger von
Orthokeratologiekontaktlinsen durch das Vorlegen eines augenärztlichen Gutachtens
den Nachweis erbringen, dass zu den dokumentierten Fahrzeiten ein stabiles und für
die Anforderungen der Fahrerlaubnisklasse ausreichendes Sehvermögen vorliegt.
Dazu ist nachzuweisen, dass der Patient am Ende der Wachphase vor Einsetzen der
OK Linse eine für das Führen eines KFZ ausreichende Sehschärfe erreicht. Hierzu
muss auch das Dämmerungssehvermögen geprüft werden.
Grundsätzlich weist das Verfahren Orthokeratologie im Zusammenhang mit der
Kraftfahreignung bestimmte Probleme auf:
Zunächst kann die Hornhaut durch die OK-Kontaktlinse während der Nacht Schaden
nehmen: Daraus können oberflächliche Hornhautschäden bis hin zu
Fahruntüchtigkeit durch Eintrübungen der Hornhaut resultieren.
Ferner sollten bei oberflächlichen Augenerkrankungen wie bei „rotem Auge“ und bei
Infekten wie z.B. Husten, Schnupfen und fieberhaften Erkrankungen Kontaktlinsen
grundsätzlich nicht getragen werden. Beim Weglassen der Orthokeratologie-Linsenändert sich dann die Brechkraft der Augen allmählich wieder zu den Werten, die
ohne Hornhaut-Verformung vorliegen. In dieser Zeit, die mehrere Tage bis Wochen
dauern kann, wird auch mit der früheren Brille meist keine volle Sehschärfe erreicht,
so dass vorübergehend Fahruntüchtigkeit eintritt. Bei „normalen“ Linsen könnte sofort
auf Brilletragen gewechselt werden, was bei OK nicht sofort möglich ist, da die
Brillenwerte zunächst nicht stimmen. Tageslinsen mit angepassten Werten können
jedoch wegen der Infektion ebenfalls nicht getragen werden. Darüber ist der Proband
schriftlich aufzuklären.
Neben der Verträglichkeit des Verfahrens ist auch die Qualität der erreichbaren
Sehschärfe über die Wachphase hinweg nicht in allen Fällen vorhersehbar. Bei
abklingender Wirkung des OK-Effektes kann es für Träger dieser Linsen dazu
kommen, dass sie nicht mehr über eine für die Teilnahme am Straßenverkehr
ausreichende Sehschärfe verfügen. Es besteht in diesem Fall zwar die Möglichkeit,
dass der Proband die OK-Linsen einsetzt, denn mit diesen Linsen ist er meist wieder
fahrtüchtig. Es ist allerdings fraglich, ob der Proband das Nachlassen seiner Sehkraft
selbstständig richtig einzuschätzen vermag und er die OK-Linsen damit rechtzeitig
einsetzt.
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